Liebe Eltern,                                                                                           

das Schulministerium NRW hat das Ruhen des Unterrichts und damit die Schließung aller Schulen ab Montag, dem 16.03.2020 bis zu den Osterferien beschlossen. 
Hier auf der Homepage finden Sie 2 Anlagen (rechts) mit wichtigen Informationen und der Bedarfsabfrage zur Notbetreuung für Kinder. 
Ebenso finden Sie hier auf unserer Homepage einen Elternbrief unserer Schulministerin Yvonne Gebauer vom 27.03.2020
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. 
Bis einschließlich 19. April 2020 : Die Notbetreuung steht bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. 
In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.
Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden. Lehrkräfte, die sechzig Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden.

Bei der Auswahl der Lehrkräfte für die Notbetreuung in den Osterferien und an den Wochenenden sollen die Schulleitungen nach Möglichkeit Rücksicht auf bereits getroffene Dispositionen der Lehrkräfte nehmen. Soweit die Notbetreuung in die Osterferien fällt, nehmen die Lehrkräfte ihren Erholungsurlaub in anderen Schulferien.
Die o.g. Dokumente können Sie sich ausdrucken. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an unter 02563/204737. Unser Büro ist zur Zeit noch jeden Tag besetzt. Sollten Sie uns nicht sofort telefonisch erreichen, so sprechen Sie bitte eine Nachricht auf unseren Anrufbeantworter.
Falls Sie dringenden Betreuungsbedarf haben und Sie die Bedingungen dafür erfüllen, lassen Sie uns bitte die ausgefüllten Unterlagen postalisch oder eingescannt unter hilgenbergschule@stadtlohn.de oder per Fax 02563/204738 zukommen. Bitte melden Sie sich wegen eines Betreuungsbedarfs so früh wie möglich, damit wir die Betreuung Ihres Kindes organisieren können.
Wir werden dann die Bedingungen für die Aufnahme für Sie prüfen.
In ganz dringenden Fällen finden Sie eine Notfallhandynummer als Aushang im Fenster neben dem Haupteingang der Hilgenbergschule an der Christianstraße.
Bitte informieren Sie sich weiterhin regelmäßig an dieser Stelle über weitere Aktualisierungen.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Engelmann, Rektorin

Aktualisiert am 27.03.2020, 12:00 Uhr

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